Verraten Sie uns ihre Keksvorlieben und gewinnen Sie 3 x 1 Keksmischungen

Schon im November duftet es in unserer Backstube nach Vanille, Zimt und Nelken, es wird fleißig Teig gerollt, ausgestochen, gebacken und verziert. Doch in der Vorweihnachtszeit leert sich bekanntlich die Keksdose schnell und das Warten auf´s Christkind zieht sich in die Länge. Deshalb verlosen wir zum Verkaufsstart unserer Weihnachtskekse im Online-Shop 3 x 1 Kekspackung à 250g, mit je 18 verschiedenen, liebevoll handgemachter Kekssorten, vom klassischen fein-mürben Vanillekipferl über Linzerstangerl mit süßer Marmelade bis hin zu knackigen Cornflakes Busserl. Verraten Sie uns Ihre Lieblingskekssorte und naschen Sie sich als erster durch die Schmidl-Weihnachtsfavoriten.

Verraten Sie uns unsere Keksfavoriten und spielen Sie mit. Teilnahmeschluss: 08. Dezember 2024. Wir wünschen viel Glück und drücken die Daumen.

Tipp: In diesem Blogbeitrag gibt es mehr Infos zu unserer Weihnachtsbäckerei.

Und hier geht’s zum Online Shop!

    Welche Weihnachtskekse essen Sie am liebsten? Wählen Sie alle Sorten aus, auf die Sie nicht verzichten möchten. Und beim Punkt Sonstiges ist noch Platz für weitere Kekse.


    Bitte füllen Sie noch Ihre Kontaktdaten aus, damit wir Sie im Fall eines Gewinns verständigen können.








    Teilnahmebedingungen

    Teilnahmeschluss ist der 08. Dezember 2024. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen über 18 Jahre, ausgenommen Mitarbeiter der Bäckerei Schmidl GmbH und deren Angehörige sowie Mitarbeitende von Bezugs- bzw. Verkaufsstellen der Schmidl Produkte. Die Ermittlung der Gewinner*innen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Gewinn kann nicht in bar ausgelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Benachrichtigung der Gewinner*innen erfolgt schriftlich per E-Mail.
    Die Bäckerei Schmidl GmbH speichert und nutzt Ihre Adressdaten für die Durchführung des Gewinnspiels.

    Der Gewinnspielteilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass ihre Daten für werbliche Zwecke gespeichert und weiterverarbeitet werden können. Die personenbezogenen Daten der Gewinnspielteilnehmenden werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben, es sei denn, es wird dazu die ausdrückliche Erlaubnis erteilt.

    Darf’s sonst noch was sein?